- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
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- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
- Erfolgsprovision
- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
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- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
- Konkurs
- Kontenpfändung
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- Kostenerstattung
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- Parteifähigkeit
- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
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- Rechtskraft
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- Risikobegrenzungsgesetz
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- Schadensersatz
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- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
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- Strafrecht
- Streitverfahren
- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
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- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
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- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Beweislast
Die Beweislast setzt voraus, dass der Gläubiger/Kläger einen Anspruch schlüssig vorgetragen hat und bei erhobenen Einwendungen des Zahlungspflichtigen/Beklagten Beweise antreten muss (Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Parteivernehmung - vorrangig die Gegenpartei).
Es gibt auch die Möglichkeit des vorgezogenen Beweisverfahrens durch Beantragung bei dem zuständigen Gericht für das Streitverfahren. Dies gilt insbesondere bei Gefährdung von Zeugen, deren Aussage etwa durch hohes Alter oder lebensgefährdende Erkrankung zu befürchten ist, sowie für Beweismittel und Sachverständigengutachten, wenn Schaden, Schadensursache und Aufwand für Schadensbeseitigung (Schadensersatz) gefährdet ist.
Streitverfahren
Die Beweislast setzt voraus, dass der Gläubiger/Kläger einen Anspruch schlüssig vorgetragen hat und bei erhobenen Einwendungen des Zahlungspflichtigen/Beklagten Beweise antreten muss (Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Parteivernehmung - vorrangig die Gegenpartei).
Es gibt auch die Möglichkeit des vorgezogenen Beweisverfahrens durch Beantragung bei dem zuständigen Gericht für das Streitverfahren. Dies gilt insbesondere bei Gefährdung von Zeugen, deren Aussage etwa durch hohes Alter oder lebensgefährdende Erkrankung zu befürchten ist, sowie für Beweismittel und Sachverständigengutachten, wenn Schaden, Schadensursache und Aufwand für Schadensbeseitigung (Schadensersatz) gefährdet ist.
Streitverfahren









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