- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
- Erfolgsprovision
- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtschuldner
- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
- Konkurs
- Kontenpfändung
- Kontoführungskosten
- Kostenerstattung
- Kreditor
- Parteifähigkeit
- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
- Rückstellungen
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- Schadensersatz
- Schadensminderungspflicht
- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sittenwidrigkeit
- Strafrecht
- Streitverfahren
- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
- Vergleich
- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Bonitätsprüfung
Eine Bonitätsprüfung betrifft die Kreditwürdigkeit einer Person oder die Durchsetzbarkeit einer Forderung, ist also zugleich auch Kriterium für die Bewertung des Risikos bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Gewährung von Darlehen jeder Art, als auch der Liquidität und der Risiken und Aussichten zu finanzierender Geschäfte und der Unternehmen bzw. Unternehmer selbst.
Die Bonitätsprüfung erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst, anhand so genannter Score-Karten, oder dieser bedient sich der Dienstleistungen von Rating-Agenturen.
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet.
Es fließen Informationen, wie beispielsweise berufliche und fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit in der Vergangenheit etc. in die Bewertung mit ein.
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit, wird die Kapitaldienstfähigkeit geprüft, d. h. ob die wirtschaftliche Fähigkeit besteht, den Kredit zurückzuzahlen. Hierfür werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen etc. für die Bewertung herangezogen.
Auskünfte über die Kreditwürdigkeit kann man auch über Wirtschaftsauskunfteien einholen. Weitere externe Informationsquellen sind Kreditinstitute, Auskünfte aus dem Schuldnerregister, Presseberichte, Beobachtungen der Zahlungsweise eines Kunden und Berichte des Außendienstes sowie eine kritische Bewertung des Managements. Bei Vorliegen von Jahresabschlusszahlen - vor allem über mehrere Jahre - sind diese eine wichtige Quelle für die Beurteilung. Besondere Fachkunde bei der Auswertung aller Erkenntnisquellen ist erforderlich.
Für die Bonität von Forderungen wird in der Regel bei Forderungsverkauf nicht gehaftet, wohl aber für den rechtlichen Bestand.
In der Regel bedarf es bei Auskünften durch Banken und etwa auch Finanzämtern der Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung.
Qualifizierte Inkassounternehmen und Auskunfteien haben in der Regel Zugang zu allen wesentlichen Auskunftsquellen und setzen diese auch ein, was sowohl für die Bonitätsprüfung von Personen, Unternehmen einerseits und Forderungen sowie Forderungsportfolien von erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung ist.
Scoring
Eine Bonitätsprüfung betrifft die Kreditwürdigkeit einer Person oder die Durchsetzbarkeit einer Forderung, ist also zugleich auch Kriterium für die Bewertung des Risikos bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Gewährung von Darlehen jeder Art, als auch der Liquidität und der Risiken und Aussichten zu finanzierender Geschäfte und der Unternehmen bzw. Unternehmer selbst.
Die Bonitätsprüfung erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst, anhand so genannter Score-Karten, oder dieser bedient sich der Dienstleistungen von Rating-Agenturen.
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet.
Es fließen Informationen, wie beispielsweise berufliche und fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit in der Vergangenheit etc. in die Bewertung mit ein.
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit, wird die Kapitaldienstfähigkeit geprüft, d. h. ob die wirtschaftliche Fähigkeit besteht, den Kredit zurückzuzahlen. Hierfür werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen etc. für die Bewertung herangezogen.
Auskünfte über die Kreditwürdigkeit kann man auch über Wirtschaftsauskunfteien einholen. Weitere externe Informationsquellen sind Kreditinstitute, Auskünfte aus dem Schuldnerregister, Presseberichte, Beobachtungen der Zahlungsweise eines Kunden und Berichte des Außendienstes sowie eine kritische Bewertung des Managements. Bei Vorliegen von Jahresabschlusszahlen - vor allem über mehrere Jahre - sind diese eine wichtige Quelle für die Beurteilung. Besondere Fachkunde bei der Auswertung aller Erkenntnisquellen ist erforderlich.
Für die Bonität von Forderungen wird in der Regel bei Forderungsverkauf nicht gehaftet, wohl aber für den rechtlichen Bestand.
In der Regel bedarf es bei Auskünften durch Banken und etwa auch Finanzämtern der Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung.
Qualifizierte Inkassounternehmen und Auskunfteien haben in der Regel Zugang zu allen wesentlichen Auskunftsquellen und setzen diese auch ein, was sowohl für die Bonitätsprüfung von Personen, Unternehmen einerseits und Forderungen sowie Forderungsportfolien von erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung ist.
Scoring









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