- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
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- Abtretung
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- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
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- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
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- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
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- Eigentum
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- Geschäftsfähigkeit
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- Gläubiger
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- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
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- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
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- Partnerschaft
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- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
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- Prozessrecht
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- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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- Schuldanerkenntnis
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- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
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- Streitverkündung
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- Ueberwachungsverfahren
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- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Delkredere
Unter Delkredere versteht man die Haftung für einen Forderungsverlust eines Gläubigers durch die Zahlungsunfähigkeit eines Zahlungspflichtigen.
Der Delkrederegeber verpflichtet sich einem Lieferanten gegenüber, dass ein Kunde seine finanziellen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Geschäft erfüllt.
Die Risiken durch das Delkredere werden in der Praxis vor allem übernommen von zentralregulierenden Einkaufsgesellschaften (auch „Delkrederegesellschaften“ oder Kontore genannt), durch Factoring oder eine Kreditversicherung. Voraussetzung für die Übernahme des Ausfallrisikos ist eine eingehende Analyse der Bonität des Zahlungspflichtigen von Seiten des Delkrederegebers.
Das Delkredere spielt auch bei Handelsvertretern und Kommissionären eine Rolle.
Sie stehen gegenüber dem Lieferanten, bzw. Kommittenten dafür ein, dass der Zahlungspflichtige seinen Verbindlichkeiten aus dem getätigten vermittelten Geschäft nachkommt.
Bürgschaft
Schuldübernahme
Unter Delkredere versteht man die Haftung für einen Forderungsverlust eines Gläubigers durch die Zahlungsunfähigkeit eines Zahlungspflichtigen.
Der Delkrederegeber verpflichtet sich einem Lieferanten gegenüber, dass ein Kunde seine finanziellen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Geschäft erfüllt.
Die Risiken durch das Delkredere werden in der Praxis vor allem übernommen von zentralregulierenden Einkaufsgesellschaften (auch „Delkrederegesellschaften“ oder Kontore genannt), durch Factoring oder eine Kreditversicherung. Voraussetzung für die Übernahme des Ausfallrisikos ist eine eingehende Analyse der Bonität des Zahlungspflichtigen von Seiten des Delkrederegebers.
Das Delkredere spielt auch bei Handelsvertretern und Kommissionären eine Rolle.
Sie stehen gegenüber dem Lieferanten, bzw. Kommittenten dafür ein, dass der Zahlungspflichtige seinen Verbindlichkeiten aus dem getätigten vermittelten Geschäft nachkommt.
Bürgschaft
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