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Gerichtskassen in Hessen gehen neue Wege

Außenstände sollen mit Inkassospezialisten reduziert werden

Hohe Außenstände der Gerichtskassen in Hessen können seit Ende 2012 durch die Einbindung und Beauftragung spezialisierter Inkssounternehmen reduziert werden. Eine Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes, das der Landtag am 21. November 2012 in Wiesbaden beschlossen hat, schafft hierfür die Grundlage.


Im Rahmen der Beitreibung von niedergeschlagenen Forderungen räumt das Gesetz den Gerichtskassen die Möglichkeit ein, spezialisierte Dienstleister als sogenannte "Verwaltungshelfer" im Beitreibungsprozess einzusetzen. 

Rückstände bei den Gerichtskosten in Hessen, die sich nach Auskunft des hessischen Justizministeriums auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen, sollen damit reduziert- und Liquidität zurückgeführt werden. 

Bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungshilfe bleiben die Gerichtskassen "Herr des Verfahrens". Alle hoheitlichen Aufgaben, wie beispielsweise die Anordungnung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, verbleiben in der Hand der Behörde.

Unterstützungsmaßnahmen beim Einzug niedergeschlagener Forderungen

  • Anschriftenermittlungen
  • Bewertung der Erfolgsaussichten für weitere Beitreibungsversuche
  • Schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme mit den Schuldnern der Gerichtskasse
  • Langfristige Überwachung und Bearbeitung nach strikten Weisungsvorgaben

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