Gemeinsam
klären wir Ihre offene
Forderung.

Sie haben Post von der Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) erhalten. Das kann verunsichern. Aber wir unterstützen Sie dabei, Ihre offene Forderung Schritt für Schritt zu klären. Wir hören zu, erklären verständlich und suchen mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösung.

Wie es funktioniert

So einfach kommen wir
gemeinsam weiter

Der einfachste und schnellste Weg ist, wenn Sie sich kurz bei uns melden. Wir finden eine passende Lösung.

  • Schritt 1 - Geschäftszeichen bereithalten
    Auf Ihrem Schreiben finden Sie oben rechts Ihr Geschäftszeichen. Mit diesem Zeichen können wir Ihren Vorgang sofort eindeutig zuordnen - ohne Wartezeit und Rückfragen.
  • Schritt 2 - Kontakt aufnehmen
    Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und Ihre finanziellen Möglichkeiten auf Augenhöhe.
  • Schritt 3 - Zahlungsoptionen besprechen
    Wir prüfen mit Ihnen, welche Rückzahlung realistisch ist. Möglich sind zum Beispiel Ratenzahlung, Einmalzahlung oder ein Zahlungsvorschlag von Ihnen. Wir finden eine Vereinbarung, die zu Ihrer Situation passt.
  • Schritt 4 - Vereinbarung einhalten und Ruhe finden
    Sie halten die vereinbarte Zahlung ein und behalten den Überblick. So beruhigt sich Ihre Situation Schritt für Schritt und die offene Forderung wird kleiner.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Lösung finden

Wir sind für Sie da - auf dem Weg, der zu Ihnen passt.

Sie müssen mit Ihrer offenen Zahlungsaufforderung nicht allein bleiben. Wählen Sie den Kontaktweg, der für Sie am besten ist - wir antworten schnellstmöglich und verständlich.

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Wir rufen Sie zurück.

Geben Sie einfach Ihr Geschäftszeichen und eine Rückrufzeit an. Wir melden uns und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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Sie möchten Ihre Situation schriftlich klären? Über das Formular können Sie uns eine Nachricht oder Ihren Vorschlag senden.

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So erreichen Sie uns

Montag bis Freitag  8:00 bis 18:00 Uhr

06101 98911-0

Häufig gefragt

Klare Antworten zu Ihren Fragen.

Rund um das Schreiben der Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI).

Die BHI ist das Kompetenzcenter der Sparkassen-Finanzgruppe für Forderungsmanagement. Wir arbeiten für Sparkassen und kommunale Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Unser Anspruch ist, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten tragfähig sind - fair, verlässlich und auf Augenhöhe.

Die BHS ist der zentrale Dienstleister der BHI für das operative Geschäft. Zudem kauft die BHS Forderungen von Gläubigern, die sich von ihrem Forderungsbestand trennen möchten. Die BHI wird mit der Einziehung dieser Forderungen beauftragt.

Ja, die BHI ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Damit unterliegen wir klaren gesetzlichen Vorgaben und Kontrollen. Sie können die Registrierung öffentlich einsehen.

Ein Kreditinstitut oder ein Unternehmen hat eine offene Forderung gegen Sie. Dieses Kreditinstitut oder Unternehmen hat die BHI beauftragt, die offene Forderung zu klären. Wir informieren Sie darüber und bieten Ihnen Wege an, wie Sie die Situation lösen können.

Die BHI wurde mit der Bearbeitung Ihrer offenen Forderung beauftragt. Zahlungen an uns werden unter Angabe des Geschäftszeichens direkt Ihrem Vorgang zugeordnet und verrechnet. So vermeiden Sie Verzögerungen und Rückfragen beim ursprünglichen Unternehmen, das den aktuellen Bearbeitungsstand nicht kennt und deshalb keine Auskunft erteilen kann.

Ihr Geschäftszeichen steht auf unserem Schreiben oben rechts. Bitte geben Sie es bei jedem Kontakt mit uns an - so können wir Ihren Fall schnell zuordnen und Rückfragen vermeiden.

Melden Sie sich bitte zeitnah bei uns, wenn Ihnen die Forderung unbekannt ist. Gemeinsam prüfen wir den Sachverhalt und klären den Vorgang Schritt für Schritt. 

Möglicherweise handelt es sich um eine gekaufte Forderung durch die BHS Bad Homburger Servicegesellschaft mbH. Den Hinweis auf den Ursprungsgläubiger finden Sie in unserem ersten Anschreiben, im ersten Absatz. Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte zeitnah mit uns Kontakt auf.

Sie können per Überweisung oder Lastschrift zahlen. Die genauen Zahlungswege stehen in unserem Schreiben. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich - wir erklären Ihnen die Möglichkeiten gern persönlich.

Wenn Sie schon gezahlt haben, schicken Sie uns bitte einen Zahlungsbeleg - zum Beispiel einen Kontoauszug oder eine Überweisungsbestätigung. Wir prüfen die Zahlung und informieren Sie über das Ergebnis.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und sprechen Sie uns offen an. Wir erklären Ihnen, wie sich der Betrag zusammensetzt. Wenn etwas unklar oder fehlerhaft ist, erklären oder korrigieren wir das selbstverständlich.

Neben der ursprünglichen offenen Forderung kommen Kosten der Rechtsverfolgung hinzu, die gesetzlich geregelt sind. Durch unsere Beauftragung entstehen Inkassokosten und eventuell weitere Gerichtskosten für den Mahnbescheid, den Vollstreckungsbescheid sowie Verzugszinsen. In unserem Schreiben finden Sie eine Aufstellung der einzelnen Positionen.

Wenn Sie gar nicht reagieren, kann die Situation schwieriger und teurer werden. Mögliche Folgen sind gerichtliche Mahnverfahren und zusätzliche Kosten. In manchen Fällen können auch Meldungen an Auskunfteien hinzukommen. Der einfachste Weg bleibt: Melden Sie sich bei uns - gemeinsam finden wir eine Lösung.

Fragen zum Datenschutz

Ihre Daten stammen in der Regel von dem Unternehmen, bei dem die offene Forderung entstanden ist. Dieses Unternehmen darf Ihre personenbezogenen und forderungsrelevanten Daten zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen für die Einziehung bzw. zur Rechtsverfolgung der offenen Forderung an uns als Inkassounternehmen weitergeben.
Die BHI nutzt diese Daten ausschließlich für den erlaubten Zweck.

Zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen - zum Beispiel aus einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Forderungen aus gekündigten Kredit-/Darlehensverträgen, Versicherungsverträgen, Abonnements etc. - leitet der Gläubiger Ihre Kontaktdaten, Vertragsdaten und weitere Informationen zur offenen Forderung an uns weiter. Dazu gehören unter anderem der Grund für die Forderung, Informationen zur Forderungshöhe, Verzugszinsen und Kosten sowie die bislang mit Ihnen geführte Kommunikation.

Wir sind verpflichtet, Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Erledigung. Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

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Wir sind für Sie da, jederzeit und ohne Umschweife.

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